Hygieneschutzkonzept

Stand: 05.11.2021

Organisatorisches

  • Durch Vereinsmailings, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
  • Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
  • Unter der allgemeinen Maskenpflicht ist grundsätzlich das Tragen einer OP-Maske unter Beachtung der Vorgaben von § 2 BayIfSMV zu verstehen. Werden durch die Behörden verschärfte Maßnahmen im Zuge der sog. „Krankenhausampel“ getroffen, so wird der Maskenstandard ab der Stufe „Gelb“ auf FFP2-Masken angehoben.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Wir weisen unsere Mitglieder darauf hin, den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich wo immer möglich einzuhalten.
  • Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, einer Quarantäne-Maßnahme unterliegen oder eine aktuelle Corona-Infektion nachweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht im Indoor-Bereich.
  • Durch die Benutzung von Handtüchern wird der direkte Kontakt mit den Spinningrädern vermieden. Nach Benutzung der Räder werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung.
  • Um im Falle einer Infektion die Kontaktdaten-Nachverfolgung sicherzustellen, führt der Verein bzw. eine von ihm beauftragte Person eine Kontaktdatenerfassung durch. Diese Daten werden für die Dauer von vier Wochen gespeichert.
  • Wo es möglich ist, bestehen unsere Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat wo es möglich ist feste Trainingsgruppen.
  • Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.

Maßnahmen zur 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet)

  • Vor Beginn der Indoor-Sportstunde wird durch eine beauftragte Person (Trainer, Übungsleiter) sichergestellt, dass bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 nur Personen mit einem 3G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) die Sportanlage betreten.
  • Für die Sportausübung im Outdoor-Bereich ist kein 3G-Nachweis erforderlich. Auch wenn die Sportler Umkleiden, Duschen oder Toiletten im Innenbereich nutzen.
  • „Selbsttests“ werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt – allerdings immer unter Aufsicht einer beauftragten Person des Vereins (Trainer, Übungsleiter).

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

  • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, einer Quarantänemaßnahme unterliegen oder eine aktuelle Corona-Infektion vorweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
  • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht im Indoor-Bereich.
  • Um im Falle einer Infektion die Kontaktdaten-Nachverfolgung sicherzustellen, führt der Verein bzw. eine von ihm beauftragte Person (Trainer, Übungsleiter) eine Kontaktdatenerfassung durch. Diese Daten werden für die Dauer von vier Wochen gespeichert.
  • Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.

Zusätzliche Maßnahmen im In-/Outdoorsport

  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
  • Unsere Indoor-Sportstätten werden alle 20 Minuten für ca. 3-5 Minuten gelüftet.
  • Zwischen einzelnen Trainingseinheiten werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet wird.
  • Entsprechende Lüftungsanlagen sind aktiv und werden genutzt.

Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen sowie Umkleiden und Duschen

  • Bei der Nutzung unserer sanitären Einrichtungen (Toiletten) gilt eine Maskenpflicht. Dies gilt ebenso bei der Nutzung von Umkleiden.
  • Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen sowie in den Umkleiden auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt.
  • Die sanitären Einrichtungen werden nur einzeln betreten.
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung.